Das Bundeskabinett hat am 28.10.2015 das Zahlungskontengesetz verabschiedet. Damit erhält jeder Verbraucher das Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto).
Das aktuelle Jahrbuch enthält im Kapitel 6 "Einkommen, Konsum, Lebensbedingungen" auch einen Abschnitt zur Überschuldung privater Personen und Verbraucherinsolvenzen in Deutschland (S. 181 ff.).