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Wer weniger als 60 % des mittleren Einkommens zum Leben hat, gilt nach der EU-weit geltenden Definition als armutsgefährdet.

Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2015 in allen westdeutschen Bundesländern außer Hamburg über dem Niveau des Jahres 2005. Der Anstieg des Armutsrisikos in den letzten 10 Jahren war in Nordrhein-Westfalen am stärksten (+3,1 %). In Schleswig ist ein Anstieg von 1,3 % zu verzeichnen.

Die zeitliche Entwicklung der Armutsgefährdung verlief in den Bundesländern unterschiedlich und meist nicht kontinuierlich.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 22.09.2016.

Pressemitteilung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein