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Die Gesetzesänderung enthält aus Sicht der Bürgerbeauftragten zwar einzelne positive Punkte. Unbefriedigend sei aber, dass trotz vieler konstruktiver Vorschläge so wenig umgesetzt wurde. Damit sei auch das Hauptanliegen dieser Reform, das Recht zu vereinfachen, nicht erfüllt worden.

Pressemitteilung vom 21.07.2016



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein