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Das Gesetz verbessert in zentralen Fragen der Vergabe von Immobiliardarlehen den Verbraucherschutz. Außerdem werden zwei Vorgaben des Koalitionsvertrags erfüllt: die Honorarberatung bei Immobiliardarlehen und ein verpflichtendes Beratungsangebot bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme eines Dispokredits werden eingeführt. Weiter werden verbraucherschützende Regelungen auf sog. „Null-Prozent-Finanzierungen“ ausgeweitet.

Zusammenfassende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMJV vom 19.02.2016.

Pressemitteilung

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein