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Banken dürfen künftig niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung in Deutschland leben.

Bei dem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.

Durch die Neuregelung soll der Kontoinhaber außerdem schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln und sich für eine kostengünstigere Alternative entscheiden können. Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssen die Banken sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren. Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichs-Webseiten geben.

Mitteilung der Bundesregierung

Beschlussempfehlung Finanzausschuss und Plenarprotokoll vom 25.02.2016

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein