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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2013 ein umfassendes Forschungsvorhaben zur Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (sog. Bildungspaket) in Auftrag gegeben, das 2011 in Kraft getreten ist.

Bei dem Forschungsprojekt wurde untersucht, wie das Bildungspaket vor Ort in der kommunalen Praxis umgesetzt wird, welche Zusammenhänge und Faktoren die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beeinflussen und ob und wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigten ankommen.

Die Perspektive der Leistungsberechtigten wird im Kurzbericht (S. 20ff.) beleuchtet:

- Teilhabeerwartungen gehen über BuT hinaus und umfassen z.B. auch soziale Kontakte oder Bildungschancen (S. 21).
- "Nur eine Minderheit sieht ihre Kinder gegenüber Kindern aus Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, als nicht benachteiligt an" (S. 22).
- Die Teilhabelücke leistungsberechtigter Kinder wird im Bericht belegt
- 87 % der potentiell leistungsberechtigten Haushalte kennen das BuT, dennoch bestehen erhebliche Informationslücken z.B. hinsichtlich der Antragstellung (S. 23).
- Je einfacher die Antragstellung und Abrechnung für die Leistungsberechtigten, desto wahrscheinlicher ist es, dass Leistungsberechtigte ihren Anspruch auf BuT-Leistungen geltend machen (S. 24).
- Auch die konkrete Ausgestaltung des sog. Hinwirkungsgebots spielt eine zentrale Rolle. Ist es nicht sicher, ob die verauslagten Gelder z.B. für einen Ausflug erstattet werden, führt das häufig dazu, dass die Kinder gar nicht erst angemeldet werden (Selbstausschluss).
- Sichtbare Hilfebedürftigkeit und Angst vor Ausgrenzung kann zu einem Verzicht auf eine berechtigte Antragstellung führen (S. 26). Kleinere Beträge werden oft selbst bezahlt.
- Die Bewertung der (Sach)Leistungen durch die Leistungsberechtigten sind laut Studie grundsätzlich positiv (S. 27).

Eine kurze bzw. lange Version des Berichts finden Sie auf der Homepage des BMAS.

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