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Auf der Seite von Tacheles findet sich eine Hilfestellung, die aufgrund des sog. Schulbuch-Urteils erstellt worden ist. Sie soll eine Anregung bieten, wie eine Kostenübernahme insbesondere für Schulbücher aber möglicherweise auch weiterer Schulmaterialien begründet werden könnte.

Die Hilfestellung richtet sich insbesondere an Schüler bzw. Eltern, die SGB II-Leistungen beziehen und an Schulen, die mit der genannten Problematik vertraut sind.

Die Hilfestellung und weitere Materialien finden Sie auf der Seite von Tacheles.

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein