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Zur fachlichen Beurteilung der angewandten Regelsatzberechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Diakonie Deutschland Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt, mit einem Fachgutachten beauftragt, das in Kürze veröffentlicht wird. Erste Ergebnisse dieses Gutachtens sind in die sehr substantielle Stellungnahme eingeflossen.

"Aus Sicht der Diakonie Deutschland muss die Grundsicherung so ausgestaltet sein, dass sie die sozialen und kulturellen Teilhabemöglichkeiten verbessert. Die Regelsätze müssen ein eigenverantwortliches Wirtschaften auf der Grundlage einer realitätsgerechten Bedarfsermittlung zulassen. Eigenverantwortlichkeit von mündigen Bürgerinnen und Bürgern setzt die Deckung ihrer sozialen und kulturellen Mindestbedarfe voraus. Die nur leicht angehobenen Regelsätze sind aber offenbar politisch gesetzt und lassen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte transparente Ermittlung nach fachlichen Gesichtspunkten vermissen. Vielmehr bleibt es beim problematischen Herausrechnen einzelner Bedarfspositionen. So bleibt die geplante Neuregelung weit hinter den Notwendigkeiten zurück" (S. 1).

Trotz der geringen Steigerungen der Regelsätze kommt es im Vergleich zur Referenzgruppe zu deutlichen Kürzungen von 140 Euro bei Erwachsenen und bis zu 80 Euro bei Kindern. Bedarfspositionen, die weder im Regelsatz enthalten sind, noch durch personenbezogene Sonderbedarfe abgedeckt sind.

In der Stellungnahme werden die Berechnungsgrundlage erklärt und die geplanten Kürzungen detalliert dargestellt.

Stellungnahme



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein