Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten 2015
Die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, hat den Tätigkeitsbericht 2015 herausgegeben. Im Fokus standen die Themen bezahlbares Wohnen, Schulbegleitung und Krankenversicherungsschutz. Den Schwerpunkt der Arbeit bildeten wieder die Eingaben zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende.
"Besonders die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung war wie in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Streitigkeiten zwischen Hilfesuchenden und Sozialbehörden. Die Situation am Wohnungsmarkt wird dadurch verschärft, dass preiswerter Wohnraum in vielen Regionen des Landes sehr knapp geworden ist. Am schlimmsten leiden die Schwächsten der Gesellschaft unter der Wohnungsnot. Oft haben Obdachlose, Flüchtlinge, aber auch Bezieher von Sozialleistungen keine Chance auf günstigen Wohnraum" (Pressemitteilung, S. 1).
Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Eingaben zur Gesetzlichen Krankenversicherung deutlich angestiegen. Problematisch bleibt weiterhin die Frage nach einem Zugang zu einem uneingeschränkten und bezahlbaren Krankenversicherungsschutz insbesondere für Selbständige. Viele befinden sich wegen Beitragsrückständen von zwei Monatsbeiträgen nur noch in der Notversorgung. In der Regel sind die Betroffenen finanziell nicht in der Lage, die Beitragsrückstände zzgl. Säumniszuschläge neben den laufenden Beiträgen vollständig auszugleichen. "Es fehlt ein gesetzlicher Anspruch auf Abschluss einer tragfähigen Ratenzahlungsvereinbarung, die die wirtschaftliche Leistungskraft des Mitglieds individuell berücksichtigt, so die Bürgerbeauftragte. Nur wenn die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt werden, lebt der vollumfängliche Versicherungsschutz wieder auf" (Pressemitteilung, S. 3).
Für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung wegen der zu hohen, nicht einkommensbezogenen Beiträge in der Regel nicht umsetzbar. Nach Ansicht der Bürgerbeauftragten muss der Gesetzgeber den Krankenversicherungen einen flexibleren Umgang mit der konkreten Problemsituation des Einzelnen ermöglichen. ´Wie soll man seiner Versicherungspflicht Folge leisten, wenn der Versicherungsbeitrag nicht bezahlt werden kann und der Weg in die Privatinsolvenz vorgezeichnet ist?´, fragt die Bürgerbeauftragte" (Pressemitteilung, S. 3).
Auffällig und alarmierend ist für die Bürgerbeauftragte, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein können, massiv von Armut bedroht sind. Die durchschnittliche Höhe einer Erwerbsminderungsrente in Höhe von 664 € sei in keiner Weise existenzsichernd (Bericht, S.36).
Pressemitteilung vom 26.05.2016
Tätigkeitsbericht 2015, insbesondere die Seiten 14f., 32-36, 66.