Verbraucherinsolvenzen in Deutschland und S-H Dezember und Jahr 2016
In Deutschland meldeten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember des vergangenen Jahres 6.396 Verbraucherinsolvenzen, 5,7 % weniger als im Dezember 2015. Für das gesamte Jahr 2016 wurden 77.238 Verbraucherinsolvenzen gezählt, 3,6 % weniger als im Jahr 2015.
In Schleswig-Holstein registrierten die Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein im Dezember des vergangenen Jahres 259 Verbraucherinsolvenzverfahren (-14,5 % gegenüber Dezember 2015) und für das gesamte Jahr 2016 3.324 Verbraucherinsolvenzen (-6,9 % gegenüber 2015).
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 14.03.2017. Dort findet sich auch die Fachserie 2 mit Erläuterungen u.a. zur Entwicklung der Insolvenzen, zur Höhe der Forderungen und einer Differenzierung der Insolvenzen nach Ländern.
Entwicklung Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein (Stand 31.12.2016)
Insolvenzen in Schleswig-Holstein Dezember und Jahr 2016 (mit Differenzierung nach Personengruppen und Verwaltungsbezirken)
Homepage Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Anmerkung:
Auch wenn die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren in den vergangenen Jahren zurückgeht, ist das Niveau der Verfahren in Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer sehr hoch. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen je 100.000 (volljähriger) Einwohner ist mit 174 eine der höchsten in Deutschland. Nur im Saarland, Niedersachsen, Hamburg und Bremen ist sie noch höher. Mehr
Die Anzahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur ein Indiz für Überschuldung. Zudem lässt sie keine Aussage über die Anzahl der in den Schuldnerberatungsstellen beratenen und betreuten Personen zu.
Für die Bewertung der kontinuierlich sinkenden Zahlen an Verbraucherinsolvenzen sind die gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Bedingungsfaktoren von großer Bedeutung. So bieten z. B. zunehmende prekäre Beschäftigungsverhältnisse keine Perspektive einer Einkommensverbesserung. Die betroffenen Menschen leben an der Pfändungsfreigrenze und erhalten Pfändungsschutz über das P-Konto. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren würde an ihrer finanziellen Situation nichts verändern.
Das erklärt aus unserer Sicht den Rückgang der Verbraucherinsolvenzen seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010.
Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um einen zeitaufwendigen Prozess, der möglicherweise erst über Krisenintervention und psychosoziale Stabilisierung in eine Regulierung mündet. Erst in dieser Phase entscheidet die persönliche Situation der Schuldnerin / des Schuldners, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren das geeignete Instrument ist oder nicht. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass die Fälle in der Schuldnerberatung komplexer werden und der Bedarf an psychosozialer Hilfe stetig ansteigt.
Im Jahr 2015 wurden in Schleswig-Holstein 26.338 Personen längerfristig beraten (Statistik der Überschuldung privater Personen 2015). Sämtliche Kurzberatungen, z. B. im Rahmen von Krisenintervention, sind hier nicht erfasst. Die Zahl der Personen, die von Schuldnerberatungsstellen unterstützt wurden, ist daher wesentlich höher!