Die Berücksichtigung von Wohnkosten macht ein bislang unsichtbares Ausmaß an Armut sichtbar
Ein Geldgeschenk zu Weihnachten in Höhe von 400 € für zwei Personen ist nicht auf das Bürgergeld anzurechnen.
Geringfügige Erhöhung zum 01.01.2025
Termin: 03.12.2024, 9-10 Uhr (online)
Urteil des LSG Hamburg vom 05.04.2024