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Das Statistische Bundesamt hat aktuelle Zahlen zum Wohngeld vorgelegt: 

Im Jahr 2023 haben rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 2,8 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Damit stieg die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte gegenüber dem Vorjahr um 80 % oder rund 521 700. Der starke Anstieg ist begründet durch das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz). Dadurch bekamen mehr Haushalte einen Wohngeldanspruch. Ebenso wurde die Höhe des Wohngelds nach oben angepasst. Mit der Heizkosten- und der Klimakomponente kamen zusätzlich zwei neue Leistungsbausteine hinzu, die Mehrbelastungen angesichts gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.

Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

In Schleswig-Holstein bezogen Ende 2023 3,1 % der privaten Haushalte Wohngeld, was leicht über dem Bundesdurchschnitt von 2,8 % liegt.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 30.09.2024

 

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Harald Thomé gibt in seinem Newsletter diesen Beratungshinweis:

"Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter haben immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig."

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein