Änderungen beim Bildungspaket zum 01.08.2019
Zum 01.08.2019 sind Änderungen beim sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft getreten, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können.
Das Bundes-Sozialministerium hat auf seinen Seiten die Änderungen zusammengefasst.
Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket – das es seit 2011 gibt – wegen des komplizierten Antragsverfahrens bisher selten bei den Kindern angekommen. Nur 15 % der 6-15-Jährigen profitiert von den soziokulturellen Teilhabeleistungen, 85 % nicht!
In Schleswig-Holstein lag die errechnete durchschnittliche Teilhabequote von August 2016-Juli 2017 bei 44 % - bundesweit "Spitzenreiter" -, so eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (siehe unten, Seite 9ff.).
Laut Bundesagentur für Arbeit haben 72 % der Berechtigten in 2018 keinen Antrag auf Leistungen nach dem BuT gestellt.
"Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis "AufRecht bestehen" gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 01.08.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 01.08.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten."
Quelle: Pressemitteilung der Nationalen Armutskonferenz vom 31.07.2019
Paritätischer Wohlfahrtsverband Teilhabequoten BuT