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In der aktuellen Corona-Lage ist die zeitnahe und unbürokratische Sicherung pfändungsfreier Beträge auf einem gepfändeten Konto nicht hinreichend gewährleistet. Daher hat die AG SBV eine Positionierung zu notwendigen Anpassungen verfasst., die u.a. an das Bundes-Justizministerium (BMJV) und Vertreter der Kreditwirtschaft verschickt wurde.

Die Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto sollten unbürokratisch angepasst und die beteiligten Stellen zu einem pragmatischen Umgang angehalten werden.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein