Zum 01.07.2015 steigen die Freibeträge für Schuldner um gut 2,7 Prozent - bei der Einkommenspfändung auf rund 1.080 € in der untersten Stufe. Die neue Tabelle findet automatisch Anwendung. Schutz bei Kontopfändung gibt es nur noch mit dem Pfändungsschutzkonto.
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