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Die AG SBV ist der Auffassung, dass auch diejenigen Personen in finanziellen Notsituationen, die nicht leistungsberechtigt nach SGB II oder SGB XII sind, einen Anspruch auf ein qualifiziertes Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen, um ihre Situation wirtschaftlich und sozial stabilisieren zu können. Die AG SBV plädiert für eine Gesetzesänderung im SGB XII.
Positionspapier

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein