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Mit Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren vom 16.07.2019 läuft die Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren.

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) nimmt die Veröffentlichung der Richtlinie der EU zum Anlass, zentrale Anliegen der sozialen Schuldnerberatung im nun folgenden Prozess der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu benennen.

Die AG SBV spricht sich für eine rasche Umsetzung aus, um der Beratungspraxis und den Betroffenen Sicherheit über den weiteren Verlauf zu geben und kein Vakuum entstehen zu lassen.

Die Insolvenzordnung erfüllt im Bereich der Entschuldung weitestgehend die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1023. Erfordernisse für eine gesetzliche Anpassung gibt es insbesondere bei der Anpassung der Laufzeit des Entschuldungszeitraums und der Abschaffung der Mindestquote gemäß § 300 InsO. Darüber hinaus regt die AG SBV an, bei der Umsetzung in nationales Recht nachfolgende Aspekte mit zu berücksichtigen.

Quelle: agsbv.de

 

 

Positionspapier

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein