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Die Kolleg*nnen vom Infodienst Schuldnerberatung warnen aktuell vor Praktiken des Inkassounternehmens KOHL GmbH & Co. KG. KOHL schreibt unter dem Logo „Wir haben die Zahlungsalternative“ und dem Betreff „Alleinerziehende – Kindesunterhalt – Unterhaltstitel und trotzdem kein Geld?“ gezielt Schuldnerberatungsstellen bundesweit an, um sie zur Zusammenarbeit für eine ganz neue Idee der Forderungsbeitreibung zu gewinnen.

Ziel soll es sein, Alleinerziehenden die Möglichkeit zu eröffnen, eigene offene Rechnungen zu zahlen – nämlich durch die Teilabtretung von offenen Unterhaltsansprüchen.

Rechtlich gesehen sind laufende und rückständige Unterhaltsansprüche gem. § 850b Abs. 1 Ziffer 2 ZPO grundsätzlich unpfändbar und demzufolge gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar.

Der AK InkassoWatch, die BAG Schuldnerberatung und der Infodienst Schuldnerberatung warnen Schuldnerberatungsstellen ausdrücklich davor, bei diesem rechtlich bedenklichen „Deal“ der KOHL GmbH mitzuwirken! Alleinerziehende Klientinnen sollten dahingehend beraten werden, sich nicht auf das rechtlich und moralisch fragwürdige Ansinnen des Inkassounternehmens einzulassen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Infodienstes.


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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein