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LG Siegen: Unpfändbarkeit eines Pkw

Leitsatz:

Ein Pkw, dessen Benutzung für einen 72 Jahre alten, abseits des Stadtgebietes und etwa 2,5 km vom nächsten öffentlichen Verkehrsmittel entfernt wohnenden Schuldner, der aufgrund von Kniebeschwerden nicht in der Lage ist, längere Strecken zu laufen, erforderlich ist, um etwa regelmäßige Arztbesuche zu machen, ist unpfändbar.

LG Siegen,  Beschluss vom 24.01.2018 - 4 T 243/17


Entscheidung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein