Aktuelle Rechtsprechung
LG Bremen: Gekündigte Verbraucherdarlehen verjähren in drei Jahren
Die Kolleg*innen vom FSB Bremen weisen auf ein wichtiges Urteil hin:
Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass Verbraucherdarlehen, die durch den Darlehensgeber gekündigt werden, in drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB verjähren. § 497 Abs. 3 S. 3 BGB sei auf gekündigte Verbraucherdarlehen nicht anzuwenden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger Berufung einlegt.
Urteil vom 01.04.2019, 2 O 1604/18 (noch nicht rechskräftig)
Zusammenfassung des Urteils unter dem angegebenen Link (Meldung FSB Bremen vom 04.04.2019).
Das LG Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 29.12.2017 entsprechend geurteilt. Mehr