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LSG Sachsen: Behörde hat Zugang von Meldeaufforderung nachzuweisen

Immer mal wieder ist streitig, ob ein Behördenschreiben beim Adressaten angekommen ist. Dann wird von Behördenseite gerne so argumentiert, dass das Schreiben angekommen sein müsse, weil es ja nicht zurückgekommen sei. Und was ist, wenn just nur der Zugang von "missliebigen Schreiben" streitig ist?

Hierzu hat das sächsische Landessozialgericht eine klare Entscheidung gefällt, die unser Hamburger Kollege Matthias Butenob zusammengefasst und kommentiert hat.

 

Entscheidung

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein