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BGH 29.06.2016 Unpfändbarkeit von Nachtarbeitszuschlägen

Leitsatz: "Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar."
BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - VII ZB 4/15

Entscheidung

 

 

 

AG Ludwigshafen 27.05.2016 Unzulässigkeit eines Stundungsantrags im Zweitverfahren bei Rechtsmissbrauch

Wird einem Insolvenzschuldner in einem vorhergehenden Verfahren aufgrund mangelnder Mitwirkung - Stundungsbewilligung wurde im vorhergehenden Verfahren aufgehoben - die Restschuldbefreiung nach § 298 InsO versagt, fehlt es in Hinblick auf einen erneuten Stundungsantrag am Rechtsschutzbedürfnis, die Stundung ist nicht zu gewähren. Hieran ändere auch nichts die Einführung des § 287a InsO, der zur Unanwendbarkeit der vom BGH entwickelten Sperrfristrechtsprechung geführt hat. Die Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrages und die Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung seien zu unterscheiden: Auch wenn einem Restschuldbefreiungsantrag nach § 287a InsO keine Gläubigerinteressen entgegenstehen, können staatliche Interessen - unbillige Vorfinanzierung trotz schuldhaft herbeigeführtem Verfahrensabbruch - einem Antrag auf Verfahrenskostenstundung widersprechen.
AG Ludwigshafen, Beschluss vom 27.05.2016 – 3 f IN 158/16 Lu (rechtskräftig)

Fundstelle: ZInsO 2016, S. 1335

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein