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LSG S-H: Anspruch auf Laptop oder Tablet im Home-Schooling

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat dazu am 18.03.2021 in einem Eilverfahren entschieden:

"Während einer coronabedingten Schulschließung haben Schüler*innen, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf die Anschaffungskosten für ein internetfähiges Endgerät.

Der Anspruch besteht grundsätzlich für jedes in einem Haushalt lebende Kind, sofern es auf die Benutzung eines Computers für die Teilnahme am Schulunterricht angewiesen ist. Die Bewilligung eines Darlehens durch das Jobcenter, das dann in monatlichen Raten zurückzuzahlen wäre, ist nicht ausreichend. Allerdings ist der Bedarf gedeckt, wenn die Schule für die Zeit des Distanzlernens ein Leihgerät zur Verfügung stellt."

Quelle: Pressemitteilung des LSG vom 26.03.2021

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter dem Link.

 

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