Aktuelle Rechtsprechung
Falscher Schufa-Eintrag: 5.000 Euro Schmerzensgeld
Finanztip hat in seinem aktuellen Newsletter diesen Fall zusammengefasst:
"Was ein falscher Schufa-Eintrag bewirkt, musste im Sommer ein alleinerziehender Vater feststellen: Seine Bank kündigte ihm die Kreditkarte – und drohte mit der Kündigung von Krediten über 67.000 Euro.
Ausgangspunkt war eine nicht bezahlte Stromrechnung über 292 Euro. Der Stromanbieter übergab an eine Inkassofirma, die erwirkte einen Vollstreckungsbescheid gegen den Vater – und meldete das sofort an die Schufa. Obwohl der Mann drei Tage nach Zugang des Bescheides die geforderte Summe überwies, bekam er zwei Schufa-Einträge. Der erste besagte, dass ein Vollstreckungsbescheid offenstehe. Der zweite, dass die Forderung „uneinbringlich“ sei, dass also der Mann angeblich nicht zahlt.
Dieser Eintrag führte dazu, dass die Deutsche Bank den Vater nicht mehr für voll kreditwürdig hielt. Und die Sache hatte weitere Folgen: Der Mann konnte zwar noch einen Kreditkarten-Vertrag bei American Express abschließen. Dieser wurde aber direkt wieder gekündigt, nachdem sich die Kartenfirma bei der Deutschen Bank erkundigt hatte.
Das Landgericht Mainz sprach dem Vater nun wegen Verletzung des Datenschutzes und Rufschädigung 5.000 Euro Schmerzensgeld zu (Az. 3 O 12/20). Die Inkassofirma hätte schon die erste Meldung nicht absetzen dürfen, ohne dem Mann Zeit zur Zahlung zu geben – oder um der Forderung zu widersprechen."
Quelle: Finanztip, Newsletter vom 10.12.2021