Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat am 06./07.12.2017 in Potsdam getagt und auf Initiative von Rheinland-Pfalz mehrheitlich Folgendes beschlossen:

1. Bundesweit muss eine wirksame Struktur sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung durch geeignete Stellen gewährleistet sein. Die ASMK betont, dass die qualifizierte und unentgeltliche Beratung überschuldeter Menschen eine hohe Bedeutung hat.

2. Die ASMK hält eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über Struktur, Qualität und Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung für erforderlich. Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitsgruppe einzurichten, in der Empfehlungen für die Ausgestaltung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung inklusive der Präventionsarbeit zusammengestellt werden.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie die Prävention gegen Überschuldung verbessert werden kann.

4. Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern eine Strategie für eine angemessene und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Kreditwirtschaft und der Inkassounternehmen zu entwickeln (Gläubigerbeteiligung als vertragliche und gesetzliche Verpflichtung prüfen).

Quelle: Protokoll der ASMK vom 06./07.12.2017, TOP 5.16 (S.35 f.)

 

Protokoll ASMK



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein