Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII
Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" von Bedeutung. Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat auf den Seiten des Infodienst Schuldnerberatung Fallkonstallationen beschrieben und stellt die entsprechenden Musterbescheinigungen nach SGB II und nach SGB XII zum Download zur Verfügung.