Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII
Die Kolleg*innen vom Infodienst Schuldnerberatung stellen auf ihren Seiten die aktuellen Bescheinigungen des sozialrechtlichen Existenzminimums nach SGB II und SGB XII zur Verfügung.
Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des sozialrechtlichen Existenzminimums von Bedeutung. Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) stellt hierzu relevante Fallgestaltungen vor.