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Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" von Bedeutung.

Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evangelischen Hochschule Darmstadt) gibt auf den Seiten des Infodienstes Schuldnerberatung anhand konkreter Fallgestaltungen umfassende Erläuterungen.


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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein