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Auf den Seiten des Infodienstes Schuldnerberatung finden sich die aktuellen von Prof. Dieter Zimmermann erarbeiteten Bescheinigungen des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und SGB XII (geltend ab dem 01.01.2023).

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" insbesondere in den nachfolgenden Fallgestaltungen von Bedeutung:  

I. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO
II. Pfändung in den Vorrechtsbereich nach § 850f Abs. 2 ZPO
III. Aufrechnung/Verrechnung von Sozialleistungen bis zur Hälfte
IV. Unterschiede zwischen SGB II- und SGB XII-Bescheinigung

Die Musterbescheinigungen finden Sie als Download unter dem Link.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein