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Das Bundessozialbericht hat am 03.12.2024 eine Entscheidung zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung von offengebliebenen Beitragsforderungen gegen eine Verletztenrente, wenn zuvor ein Insolvenzverfahren durchgeführt und Restschuldbefreiung erteilt worden ist, getroffen.

Die Entscheidung gibt es noch nicht im Wortlaut, der Terminbericht fasst die Grundsätze der Entscheidung zusammen.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein