Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. soll institutionelle Förderung ab 2024 erhalten
Das sind gute Nachrichten für die Schuldnerberatung in Deutschland: Die BAG-SB wird ab dem kommenden Jahr mit Summe von 490.000 Euro institutionell gefördert! Damit wird die langjährige Arbeit auch von der Politik angemessen gewürdigt. Diese Entscheidung, die Ende des Monats in den Haushaltsberatungen im Bundestag beschlossen werden soll, bringt für die BAG Planungssicherheit und uns hoffentlich wieder eine Fachtagung im kommenden Jahr!
Aus der Pressemitteilung von gestern: "Die sinkende Zahl der Schuldner und Schuldnerinnen in Deutschland ist nur auf statistische Sondereffekte zurückzuführen, ohne die Effekte wurde erstmals seit 2019 ein Überschuldungszuwachs gemessen, teilte die Auskunftei Creditreform heute mit. Damit bestätigen die Zahlen einen Trend, der sich seit längerem in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen abzeichnet.
Nun will die Bundespolitik reagieren, die Ampel plant, ab 2024 die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) mit einer institutionellen Förderung zu unterstützen. "Jede einzelne Beratung, jedes einzelne Projekt ist wichtig und gut! Doch allein können die Beratungsstellen nicht die notwendigen strukturelle Änderungen erzielen, die wir z.B. bei der Gesetzgebung brauchen. Durch die Förderung der BAG-SB bekommen die sechs Millionen ver- und überschuldeten Haushalte sowie die Schuldnerberatungskräfte in Deutschland eine gemeinsame Stimme", sagte Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB. Die Politik setze damit ein Wahlversprechen um. Im Koalitionsvertrag hatte sie eine "Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung" verankert. Eine institutionelle Förderung hilft bei der Deckung der gesamten Ausgaben des bundesweit agierenden Fachverbands, denn die Institution wird mit ihrer Tätigkeit als Ganzes gefördert. "Die geplante institutionelle Förderung zeigt, wie wichtig die besondere Perspektive auf das Thema Ver- und Überschuldung ist. Erst 2022 kamen Millionen Soforthilfen (Energiepreispauschalen) nicht an, weil im Gesetzgebungsverfahren schlicht vergessen wurde, die Unpfändbarkeit der Leistungen zu klären".
Ines Moers betonte zugleich: "Schuldnerberatung rechnet sich! Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass jeder vom Staat in die Schuldnerberatung investierte Euro durch erhebliche Einsparungen bei den Sozial- und Justizausgaben mindestens doppelt zurückfließt." Mit der Förderung könne nun auch die Qualifizierung und Sicherung weiterer Fachkräfte erreicht werden. "Es hilft ja schließlich nichts, wenn verabschiedete Bundesgesetze nicht in der Praxis ankommen und umgesetzt werden. Wir vermitteln nicht nur Wissen an die Beratungskräfte, sondern wir nutzen die Weiterbildungen und unsere Fachmedien auch, um Erfahrungen aus der Praxis in die öffentliche Diskussion einzubringen und an die Politik zurückzumelden."