Bundesrat beschließt ebenfalls Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat heute (18. Dezember) das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt (unter TOP 41).
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft treten.