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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27.11.2020 verschiedene Beschlüsse des Buindestages bestätigt. Die Gesetze können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

TOP 1: Anpassung der Regelsätze ab 01.01.2021

Der Bundesrat stimmte der Erhöhung der Regelsätze zu. Allerdings verweist er in einer begleitenden Entschließung auf die fachlichen Vorschläge zur Ermittlung der Regelbedarfe aus seiner umfangreichen Stellungnahme vom 09.10.2020. Er bedauert, dass der Bundestag diese in seinen Beratungen nicht aufgegriffen hat. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher nochmals um Prüfung, wie die Ermittlung der Regelbedarfe im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbessert und fortentwickelt werden könne.

Der vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird bis zum  31.03.2021 verlängert.


TOP 7: Höheres Kindergeld und höhere Freibeträge ab 01.01.2021

Das Kindergeld steigt um 15 Euro je Kind, der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. 

 

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