Bundesregierung beschließt Teilhabechancengesetz
Das Bundeskabinett hat am 18.07.2018 den Entwurf eines "Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG)" beschlossen.
Die Bundesregierung plant mit der Einrichtung eines neuen Regelinstruments im SGB II umfassende Reformen der Förderungen für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und Langzeitbeziehende von SGB II.
Gefördert werden sollen im Rahmen des Gesetzes Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sieben Jahren SGB II-Leistungen bezogen haben. Arbeitgeber bekommen einen Lohnkostenzuschuss in Höhe des Mindestlohns: für die ersten beiden Jahren 100 %, danach Abschmelzung um 10 % in jedem Jahr bei maximaler Förderdauer von fünf Jahren.
De facto können Arbeitgeber für die Teilnehmer*in also immer nur maximal eine Erstattung auf Mindestlohnhöhe erhalten – unabhängig davon wie hoch das tatsächlich gezahlte Entgelt ausfallen würde. Arbeitgeber, die aufgrund tariflicher Vereinbarungen höhere Löhne zahlen, würden somit benachteiligt werden.
Zudem wird die Begrenzung auf den Mindestlohn auch dazu führen, dass das Regelinstrument zum Einfallstor für Niedriglöhne wird. Und in letzter Konsequenz bedeutet das für die Teilnehmenden, dass sie am Ende des Monats einen Lohn erhalten werden, der überwiegend nicht existenz- und alterssichernd sein wird.
Langzeitarbeitslose sollen sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen arbeiten. Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut ("Coaching"), wenn erforderlich für die gesamte Dauer.
Der bestehende § 16e SGB II mit dem Instrument "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" wird neu gefasst und eine Rechtsgrundlage für einen weiteren neuen Lohnkostenzuschuss geschaffen. Zielgruppe: Leistungsberechtigte, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Näheres zur Ausgestaltung in der Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 18.07.2018 (siehe unten).
Sowohl die BAG der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e.V. als auch die Nationale Armutskonferenz (nak) haben Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben (siehe unten). Sie begrüßen die Pläne zur Schaffung eines neuen Instruments zur längerfristigen Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen, regen aber auch Veränderungen bei den geplanten Förderbedingungen an.