Bundestag beschließt einmaligen Kinderfreizeitbonus
Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, hat der Deutsche Bundestag den Kinderfreizeitbonus beschlossen. Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten einen einmaligen Bonus von 100 Euro je Kind, der für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden kann.
Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Der Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 11.06.2021