Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturpakets der Bundesregierung abschließend auf den Weg gebracht.

Zwei Maßnahmen sind hervorzuheben:

Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Er soll gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute kommen.

Alleinerziehende werden steuerlich entlastet. Ihr Steuerfreibetrag steigt in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.

Das Gesetzespaket wurde am 30.06.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.07.2020 in Kraft.

Eine Übersicht über das Konjunkturpaket finden Sie unter dem Link.

 

Mehr

 

 

Corona: Fachinformationen für die Schuldnerberatung

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein