Das ändert sich im neuen Jahr!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt auf seinen Seiten einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht im Jahr 2020.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bereitet die Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2020 in einer Pressemitteilung auf.
Die Kolleg*innen der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen haben ein Info-Blatt mit den neuen Regelbedarfen und der Zusammensetzung der SGB II-Sätze herausgegeben.
Der Verein Tacheles hat ein vergleichbares Infoblatt „Alles auf einen Blick“ erstellt, das als bearbeitbares Format vorliegt und für die eigenen Ansprüche verändert werden kann.