Dolmetscher und Übersetzungskosten im SGB II und Sozialrecht überhaupt
Harald Thomé weist in seinem aktuellen Newsletter 37/2018 unter Nummer 3 auf das interne Handbuch der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Dienstbetrieb zur "Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten" hin. In diesem Handbuch klärt die BA das Verfahren gegenüber Kund*innen mit keinen oder unzureichenden Deutschkenntnissen und stellt klar, dass im Grundsatz für den Personenkreis der EU-Staatsangehörigen und der Staatsangehörigen aus Drittstaaten, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU haben und sich in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, Übersetzungen und Dolmetscherdienste durch die BA vorzunehmen sind.