Einkommens-Freibeträge 2020 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe (mit Berechnungsbögen)
Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat der Bundesgesetzgeber die bundesweit (fast einheitlich) gehandhabten Regelsätze angehoben. Die PKH-Bekanntmachung 2020 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Bundesgesetzblatt vom 30.12.2019 veröffentlicht. Prof. Dr. Dieter Zimmermann gibt auf den Seiten des Infodienst Schuldnerberatung eine Übersicht der Veränderungen und stellt Rechenbögen zur Ermittlung des einzusetzenden Einkommens zur Verfügung.