Einkommens-Freibeträge 2022 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Zum 01.01.2022 ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022 in Kraft getreten.
Auf den Seiten des Infodienstes Schuldnerberatung geben Stefan Freeman (Kreisdiakonieverband Esslingen) und Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann (EH Darmstadt) einen Überblick über die aktuellen Freibeträge.
Dort findet sich neben der PKH-Bekanntmachung auch der Rechenbogen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe zur Ermittlung des "einzusetzenden Einkommens" nach § 115 Abs. 1 ZPO i.V.m. der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022.