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Zum 01.01.2022 ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022 in Kraft getreten.

Auf den Seiten des Infodienstes Schuldnerberatung geben Stefan Freeman (Kreisdiakonieverband Esslingen) und Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann (EH Darmstadt) einen Überblick über die aktuellen Freibeträge.

Dort findet sich neben der PKH-Bekanntmachung auch der Rechenbogen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe zur Ermittlung des "einzusetzenden Einkommens" nach § 115 Abs. 1 ZPO i.V.m. der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022.

 

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein