Empfehlungen des Deutschen Vereins zu BuT-Leistungen
Der Deutsche Verein (DV) hat seine Empfehlungen zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) aktualisiert.
Die Empfehlungen dienen in erster Linie der Praxis als Arbeitshilfe bei der Umsetzung der Vorschriften zum Bildungs- und Teilhabepaket in den verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, BKGG und AsylbLG). Sofern die gesetzliche Regelung zu unterschiedlichen Auslegungen führen kann, bietet die Darstellung der Pro- und Kontra-Argumentation eine Entscheidungshilfe für die Praxis.
Wie in den Vorauflagen beklagt der DV den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der BuT-Leistungen, da die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen BuT-Leistungen zum Teil eine Vielzahl unbestimmter und daher auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe enthalten. Der bürokratische Aufwand resultiert auch aus der Erbringung von Sachleistungen und den damit einhergehenden Fragen der praktischen Umsetzung und Abrechnung.
Das Papier stellt die jeweils anspruchsberechtigten Personenkreise dar und beschreibt den Antrag und das Verfahren in übersichtlicher Form.