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Die Kolleg/innen vom Infodienst berichten, dass der „AK Inkassowatch“ durch den Druck mehrerer Beschwerden einzelner AK-Mitglieder beim zuständigen Registrierungsgericht und beim Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) erreicht hat, "dass man den bevollmächtigten Beratern zur Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz in Zukunft unaufgefordert detaillierte Forderungsaufstellungen zukommen lassen wird". So die Antwort des BDIU vom 19.01.2017 auf eine aktuelle Beschwerde.
Quelle: www.infodienst-schuldnerberatung.de


Infodienst



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein