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Die EU-Richtlinie "über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)" ist am 26.06.20219 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.

Sie tritt am 16.07.2019 in Kraft. Ab hier läuft auch die zweijährige Umsetzungsfrist für den deutschen Gestzgeber. Es bleibt abzuwarten, wie die Richtlinie inhaltlich in Deutschland umgesetzt wird. Denn im Gegensatz zu einem Gesetz lässt eine EU-Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber einen großen Spielraum bei der Umsetzung.

Birgit Knaus vom Evangelischen Diakonieverband im Landkreis Böblingen gibt in einem Aufsatz einen Überblick zu den Inhalten der Richtlinie (siehe Link).

 

Richtlinie

 

 

Aufsatz Knaus

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein