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Das hohe Maß an Armut und sozialer Benachteiligung stehe in keinem Verhältnis zum Reichtum des Landes – diesen Eindruck nahm die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, bei einem Besuch in Deutschland vom 27.11 bis zum 01.12.2023 mit. Die Eindrücke und Forderungen sind in dem Bericht zusammengefasst.

Der Europarat ist der Meinung, dass schon die aktuelle Bundesregierung nicht genug gegen Armut und Wohnungsnot in Deutschland unternimmt. Die Bundesrepublik solle "Menschenrechtsversprechen einlösen und den Zugang zu sozialen Rechten verbessern", heißt es in einem aktuellen Bericht des Europarats.

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CDU-Konzept "Die Neue Grundsicherung"

Die Veröffentlichung des Berichts erfolgte nur kurz nach der Vorstellung des CDU-Konzepts zur Abschaffung des Bürgergeldes in seiner jetzigen Form. Im Kern soll der Druck auf Bedürftige beim Bezug der Lohnersatzleistung steigen.

So ist im Beschluss des Bundesvorstandes der CDU vom 18.03.2024 zu lesen: "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab ("Totalverweigerer"), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr" (S. 3).

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Diakonie: Die ständigen Sanktionsdebatten auf dem Rücken der Schwächsten kosten weiter Vertrauen

Sozialvorständin Maria Loheide: "Die Äußerungen der Union zum Bürgergeld entsprechen nicht der Realität und sind populistisch. Das ist verantwortungslos. Die Menschen sind durch die Krisen der letzten Jahre hoch verunsichert. Das nutzen rechtspopulistische Akteure, die auf dem Vormarsch sind. Alle Demokratinnen und Demokraten sind in der Verantwortung, Sicherheit und Vertrauen zu fördern. Es ist gefährlich, sozialstaatliche Hilfen mit Drohungen zu versehen und dabei die Schwächsten in unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel chronisch Kranke, Menschen mit Lese- und Schreibproblemen und Menschen, die im Bildungssystem durchgefallen sind, zu bestrafen. Sachlichkeit, Verantwortung und Klarheit sind in der Sozialpolitik dringend erforderlich. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, haben mit erheblichen Problemen zu kämpfen und benötigen wirksame Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die ständigen Debatten über Sanktionen gehen an der Realität vorbei.

2019 hat das Bundesverfassungsgericht ein klares Urteil gesprochen: Das Existenzminimum ist besonders geschützt. Dieses Urteil wurde mit dem Bürgergeld umgesetzt. An dieses Urteil wäre jede Bundesregierung gebunden.

Insgesamt ist das Bürgergeld kaum älter als ein Jahr. Viele Jobcenter sind noch mitten in der Umsetzung, die Wirkungen können noch nicht belastbar bewertet werden. Darum sind differenzierte Beiträge zur Diskussion über das Bürgergeld umso nötiger. Dies hat auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in einem neuen Bericht angemahnt."

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Hintergründe zum Thema finden Sie in unserem Artikel "Fakten zum Bürgergeld - Massive Kritik an Verschärfung von Sanktionen gegen Erwerbslose"

Dort findet sich auch der Blog von Prof. Dr. Stefan Sell. Unter dem Titel "Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche "Einsparungen" mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II" liefert er den wissenschaftlichen Hintergrund zur Debatte um Sanktionen. Er bereitet die allgemeinen Sanktionszahlen in ihrer Entwicklung über die Jahre auf und kommt zu dem Schluss, dass es sich un eine "reine Luftbuchung" handeln muss. Die von der Bundesregierung erwarteten Einsparungen von 170 Mio. € sind mit 2.200 wegen der Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit sanktionierten Personen (Stand August 2023) nicht zu erreichen.

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Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein