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Zum 01.07.2020 sind die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas ausgelaufen.

Das Bundesjustizministerium hat auf seinen Seiten die jetzt (wieder) geltende Rechtslage zusammengefasst.

 

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Wir haben unsere Fachinformation zu den Corona-Gesetzespaketen entsprechend aktualisiert. Sie finden diese unter dem Link.

 

Fachinformation

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein