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Das Amtsgericht München verurteilte am 31.10.2016 die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro.

Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Amtsgerichts vom 12.12.2016.

Pressemitteilung



Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein