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Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zum 01.01.2019 auf 9,19 Euro zu erhöhen und ab dem 01.01.2020 noch einmal auf 9,35 Euro pro Stunde anzupassen.

Die Kommission hat sich bei ihrem Vorschlag, der noch vom Bundeskabinett durch eine Rechtsverordnung umgesetzt werden muss, am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert, der wiederum die aktuelle Tariflohnentwicklung wiedergibt.

Das sozialpolitische Problem bleibt mit dieser eher kosmetischen Erhöhung weiterhin bestehen - von steigenden Mieten und Energiekosten mal abgesehen: Der gegenwärtige Mindestlohn reicht nicht aus, um nach 45 Beitragsjahren eine Altersrente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Dafür wäre eine Höhe von 10,98 € notwendig. Bis zum Jahr 2028 müsste er sogar auf 17,84 € steigen. Erforderlich ist also ein Stopp der weiteren Absenkung des Rentenniveaus und die Rückkehr zu einer lebensstandardsichernden Rente.

 

Beschluss

 

 

Mehr zum Mindestlohn

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein