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Harald Thomé hat in seinem aktuellen Newsletter die relevanten Rechtsänderungen komprimiert zusammengefasst:

- Erhöhung von Kindergeld von 250 auf 255 €

- Erhöhung des Kindersofortzuschlags von 20 auf 25 €

- Absenkung des UVG von 230 auf 225 € (Kind 0-5 J.), 301 auf 296 € (Kind 6-11 J.) 395 auf 390 € (Kind 12-17 J.)

- Erhöhung des Höchstbetrag Kinderzuschlag von 292 auf 297 €

- Erhöhung des Wohngelds um 15 %

- Erhöhung der Minijobgrenze und des Grundfreibetrages für anrechnungsfreien Einkünften von U-25-jährigen Auszubildenden von 538 auf 556 €

- Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 682 € im Monat

- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,41 auf 12,82 €

- Erhöhung des Mindestlohns in der Zeitarbeit ab 01.11.2024 auf 14,00 €/Std. und ab 01.03.2025 auf 14,53 €/Std.

- Übertragung der SGB II-Weiterbildung ab 2025 auf die Bundesagentur

- Streichen der Rechtsverfolgungssperre für unterhaltspflichtige Personen im SGB II-Bezug bei Erhalt von UVG

- Absenkung der Asylregelleistungen um 13 bis 91 €, von AsylbLG-Grundleistungsbeziehenden

- Erhöhung der max. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate

- Erhöhung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent

- Ab dem 14. Januar 2025 Einführung der Jobcenter-App

- Zugangsfiktion nach § 37 Abs. 2 SGB X von Bescheiden verlängert sich von 3 auf 4 Tage

- Erhöhung der Kosten für das Deutschlandticket von 49 auf 58 €

Quelle: Thomé-Newsletter 45/2024 vom 22.12.2024

 

Die IG Metall und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) geben ebenfalls eine Übersicht über wesentliche Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres wirksam werden.

 

IG Metall

 

 

BMAS

 

 

 

 

 

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein