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Das Bundesjustizministerium hat den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 vorgelegt.

Das vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) durchgeführte Gutachten enthält neben Empfehlungen im Bereich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auch solche zu Maßnahmen gegen verbotene Beitreibungsmethoden im Inkasso und zur Aufsicht über Inkassounternehmen.

Nähere Informationen sowie das Gutachten finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

 

Gutachten

 

 

Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein