iff-Überschuldungsschlaglicht „Schuldnerberatung und sozialanwaltlicher Ansatz“
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) verfolgt mit den Überschuldungsschlaglichtern das Ziel, den Austausch der deutschen und internationalen Überschuldungsforschung zu fördern und aktuelle Überschuldungsfragen schneller aufgreifen zu können.
Das aktuelle Überschuldungsschlaglicht steht unter dem Titel „Schuldnerberatung und sozialanwaltlicher Ansatz“ und wurde von Ulf Groth erstellt. Ausgehend von der Überschuldungsstatistik hält er fest, dass typischerweise Armutsklientel in den Schuldnerberatungsstellen Hilfe suchen. Die meisten Überschuldeten sind überschuldet, weil sie zu wenig Einkommen haben und nicht, weil sie übermäßig hohe Ausgaben haben.
Dies bedeutet für die Schuldnerberatung, auch im klassischen sozialrechtlichen Umfeld durch umsichtige Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen dafür zu sorgen, dass arme Menschen das auch tatsächlich bekommen, was ihnen sozialstaatlicherseits zusteht.
Groths Fazit: Die Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlage steht an erster Stelle einer Schuldnerberatung. Erst dann kommt die Sanierung oder die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Insofern sollte sich jede Schuldnerberaterberatungsfachkraft auch als Sozialberater*in verstehen.
Alle Überschuldungsschlaglichter finden sich unter dem angegebenen Link.